Besucheranmeldung

Bitte machen Sie sich mit unseren geltenden Sicherheitsbestimmungen und Verhaltensanweisungen vertraut und füllen Sie im Anschluss das Anmeldeformular aus.
Vielen Dank!

Unfallverhütungsvorschriften / Arbeitsschutzgesetz

In unserem Betrieb gelten die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM). Als Auftragnehmer haben Sie alle durchzuführenden Arbeiten auf dem Werksgelände der ae im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, sowie der Ihnen zugeordneten einschlägigen Verordnungen als auch der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln abzuwickeln.

Arbeitsplatz

Halten Sie sich nur an Ihrem vereinbarten Arbeitsplatz auf. Der Arbeitsplatz ist bei Arbeitsende in sauberem Zustand zu verlassen. Für Arbeitsplatzbeleuchtung ist selbst zu sorgen.

Erhebliche Verletzungsgefahren gehen von verflüssigtem Metall (>600°C) aus. Halten Sie daher von Öfen, Fahrzeugen, Formen und Gefäßen mit Flüssigmetall einen möglichst großen Sicherheitsabstand oder tragen Sie entsprechende Schutzausrüstung.

Unfälle

Unfälle müssen dem ae Ansprechpartner gemeldet werden. Tödliche, schwere oder Massenunfälle sind sofort dem Schichtverantwortlichen des Produktionsbereichs zu melden und anschließend die Abteilung Arbeitssicherheit und Umweltschutz, das zuständige Amt für Arbeitsschutz sowie die Berufsgenossenschaft zu informieren.

Die für Ihren eigenen Betrieb geltenden Bestimmungen über die Meldung von Unfällen bleiben davon unberührt.

Verkehr und Parken

Beachten Sie alle Verbots-, Gebots- und Hinweisschilder. In unserem Werk gilt die StVO. Die Höchstgeschwindigkeit von 30km/h und ausgewiesene Verkehrszeichen sind einzuhalten. Das Befahren von Gebäuden mit PKW und LKW ist ohne Ausnahmegenehmigung untersagt.

Im Bereich Ost, Nord und West, in Bezug auf die Werkstraße Parkverbot. Zu Be- und Entladezwecken ist eine Haltezeit von 3 Minuten zulässig. Nutzen Sie zum Abstellen Ihres Fahrzeuges die gekennzeichneten Flächen vor dem Hauptgebäude oder die Möglichkeiten auf dem Mitarbeiterparkplatz.

Bitte benutzen Sie die gekennzeichneten Fußwege. Beachten Sie auch, dass um das Werksgebäude herum Einbahnstraßenverkehr herrscht.

Firmeneigentum

Die Benutzung von werkseigenen Einrichtungen ist nur mit Genehmigung zulässig.

Werkzeuge, Elektrowerkzeuge und Maschinen

Die von Ihnen verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte müssen den gültigen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.

Gefährdungsbeurteilung

Vor Beginn der Arbeiten ist eine Gefährdungsbeurteilung über mögliche Umwelt-, Brand-, Explosionsrisiken und mögliche Gefährdungen / Beeinträchtigungen unserer Mitarbeiter durchzuführen.

Im Falle solcher Risiken, informieren Sie die betroffene Abteilung unter folgender Rufnummer: Arbeitssicherheit +49 36922 35-255 | Umweltschutz +49 36922 35-135 und treffen Sie entsprechende Schutzmaßnahmen.

Beim Umgang mit Gefahrstoffen ist die Gefährdung von Personen, durch (bei der Erbringung der Leistung entstehende) Gefahrstoffe zu verhindern. Druckgasflaschen sind gegen Umfallen zu sichern und bei Nichtgebrauch mit Schutzkappen zu versehen. Nicht an Fahrwegen für Flüssigmetalltransport abstellen/verwenden. Lagerung von Gefahrstoffen (z.B. Lacke und Lösemittel, brennbare Flüssigkeiten) nur in Abstimmung mit dem ae Ansprechpartner. Sauerstoffarmaturen,-leitungen und -dichtungen nicht mit Fett, Glyzerin oder Öl in Berührung kommen lassen (Explosionsgefahr!). Die Verwendung oder Verarbeitung von Asbest bzw. asbesthaltigen Stoffen ist verboten.

Spannungsführende Anlagen

Stromab- und einschaltung bzw. Montage und Demontage des Schutzes erfolgt nur von einem Beauftragten der Elektroabteilung. Eigenmächtige Handlungen an allen elektrischen Einrichtungen sind verboten.

Elektrische Anschlüsse an das ae-Werksnetz dürfen nur von qualifizierten Elektrofachkräften unter Aufsicht der zuständigen Fachabteilung Elektrotechnik durchgeführt werden. Die von Ihnen verwendeten elektrischen Baustellenverteiler müssen in vorschriftsmäßigem Zustand sein.

Störungen sind unverzüglich dem ae Ansprechpartner mitzuteilen.

Heißarbeiten

Heißarbeiten sind nur mit Zustimmung (Erlaubnisschein Dokument 408) des ae Ansprechpartners erlaubt. Die Verwendung von Gas-oder anderweitig beheizten Teerkesseln auf den Dachflächen der Werksgebäude ist nicht zulässig.

Bei der Benutzung der Teerkessel im Werksgelände sind Feuerlöscher griffbereit zu halten. Heizgasflaschen nicht näher als 3m (Sicherheitsabstand) vom Teerkessel aufstellen.

Gas, Wasser, Druckluft

Die Abschaltung dieser Versorgungen ist nur durch eine berechtigte Person der ae group durchzuführen.

Tiefbauarbeiten

Vor Beginn von Tiefbauarbeiten (Ausschachtungen, Gruben, Kanäle usw.) informieren Sie sich über die Lage der stromführenden Kabel, Wasser-, Gasleitungen. Das Eintreiben von Pfählen, Eisenstangen und dergleichen ins Erdreich sowie das Ausheben von Gruben und Gräben bedarf einer schriftlichen Freigabe durch die ae group.

Freigelegte oder durch Erdaushub beschädigte Kabel unverzüglich melden. Bis zum Eintreffen einer Elektrofachkraft der ae group ist die Schadensstelle abzugrenzen und gegen Annäherung von Personen und Fahrzeugen abzusichern.

Baustellen, Ausschachtungen, Gruben, Kanäle und Bodenöffnungen sind abzusichern. Bei Dunkelheit Baustellenbeleuchtung verwenden.

Gerüste, Leitern und Dächer

Nur ordnungsgemäße Leitern und Gerüste verwenden. Leitern sind entsprechend ihrem Einsatzort auszuwählen und nur in sicherem Zustand zu verwenden. Bei Beschädigungen sind diese unverzüglich vom Werksgelände entfernen.

Gerüste entsprechend den Rechtsvorgaben errichten. Nur einwandfreies Gerüstmaterial, mit Gerüstbelägen, mit Seitenschutz aus Handlauf, Knieleiste und Fußleiste verwenden. Fahrbare Gerüste nicht verfahren, wenn sich Personen auf ihnen befinden. Tätigkeiten auf Gerüsten vermeiden, wenn darunter gearbeitet wird. Ausnahme: geschlossene Gerüstflächen.

Dächer ohne tragfähige Dachhaut - z.B. Glasdächer, Wellplattendächer - nur auf Laufbohlen begehen. Bei Absturzgefahr ist geprüfte PSA (Persönliche Schutzausrüstung) gegen Absturz zu verwenden.

Krananlagen und Flurförderzeuge

Fahrzeuge, die am innerbetrieblichen Verkehr teilnehmen, wie Krane, Hebebühnen und Flurförderzeuge, dürfen nicht eigenmächtig genutzt werden. Sollten diese für Montagezwecke benötigt werden, so erfordert dies eine Absprache mit dem ae Ansprechpartner.

Grobe Verunreinigung der Straßen, sowie deren Beschädigungen sind durch den Verursacher unverzüglich zu beseitigen. Mobilkrane nur einsetzen, wenn sie den Bestimmungen der DGUV Vorschrift 52 - Krane entsprechen.

Umweltschutz

Gesetzliche Rechtsvorgaben, insbesondere zum Immissionsschutz, Abfall- und Gewässerschutz sind einzuhalten, Boden-/Gewässerverunreinigung auszuschließen. Auslaufen oder Unfälle unverzüglich dem ae Ansprechpartner oder Schichtverantwortlichen des Produktionsbereichs melden.

Bei Leckagen sind Absperrmaßnahmen einzuleiten um Ausbreitung von Flüssigkeit zu verhindern, z.B. Ölbindemittel verwenden, Gullys und Abläufe abdichten usw. Sofort danach den Schichtverantwortlichen des Produktionsbereichs und anschließend die Abteilung Umweltschutz informieren.

Abfall

Eine ordnungsgemäße Beseitigung und Entsorgung obliegt dem Auftragnehmer, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Der Auftragnehmer ist für die korrekte Abfalltrennung verantwortlich. Abfallverbrennung bzw. offene Feuer auf dem Werksgelände sind verboten.

Energie

Bei der Durchführung Ihres Auftrags ist auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Energie zu achten, um Energie zu sparen bzw. sie effizient einzusetzen.

Rauchverbot / Alkoholkonsum / Berauschende Mittel

Besucher, welche infolge von Alkoholgenuss oder anderen berauschenden Mitteln für sich oder andere eine Gefahr darstellen, dürfen Ihre Arbeiten nicht ausführen.

An den Standorten der ae group ist das Rauchen nur in aus gewiesenen Raucherbereichen gestattet, diese sind über den ae Ansprechpartner zu erfragen.

Verhalten im Brandfall

Im Brandfall sofort vom nächsten Telefon, über die Notrufnummer 112 oder über den nächsten Feuermelder die Feuerwehr verständigen. Bei Feueralarm verlassen Sie das Gebäude und suchen die Sammelstelle auf, die auf dem Flucht- und Rettungsplan angegeben ist.

Wichtige Rufnummern

Vorstand 437
Werkleiter 197
Personal 422
Vertrieb 405
Einkauf 125
Instandhaltung 309 oder 194
Brandschutzbeauftragter 382
Umweltschutz 336
Arbeitssicherheit 255
Für weitere Fragen 437

Bei Verwendung des eigenen Telefons, wählen Sie bitte +49 36922 35 vor der gewünschten Durchwahl.

HINWEISE

1. Stellen Sie sicher, dass bei jedem Besuch die folgende Anmeldung ausgefüllt wird. Liegt diese nicht vor oder kann auf Nachfrage nicht abgerufen werden, ist sie erneut auszufüllen und zu unterschreiben. Dieses Dokument wird für 6 Monate gespeichert und anschließend gelöscht.

2. Jeder Besucher / Geschäftspartner ist verpflichtet, alle ihm bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und sonstige Informationen geheim zu halten.

3. Auf dem gesamten Werksgelände besteht ein allgemeines Fotografier- und Filmverbot.

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